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  Möglichkeiten und Grenzen der Internet-Präsentation  

 

 

 

  Rechtliche Aspekte  
 
  Websites von Arztpraxen sind ganz besondere Internetseiten. Zu Recht gibt es hier Einschränkungen. Doch es ist mehr möglich, als vielfach vermutet wird. Wir bei medi-present kümmern uns natürlich auch um rechtlichen Aspekte.  
     
  Die Arztpraxis im Internet - Möglichkeiten und Grenzen  
 
  • In dem Merkblatt "Internetauftritt von Ärztinnen und Ärzten" der Bezirksärztekammer Nordbaden heisst es:
 
 
"Ärztinnen und Ärzte sind aufgerufen, verantwortungsvoll unter Beibehaltung der Funktion des ärztlichen Werbeverbotes mit den neuen Darstellungsmöglichkeiten in elektronischen Medien umzugehen. Der Verzicht auf anpreisende, reißerische Werbung ist nach wie vor ein Wesensmerkmal des ärztlichen Berufs."
 
 
  • Den letzten Satz wird sicher jede Kollegin und jeder Kollege unterschreiben können.  

  • Was ist nun aber erlaubt?
    Im Grunde alle objektivierbaren Tatsachenbehauptungen zur Praxis.
    Also neben den Aussagen, die auch auf dem Praxisschild stehen dürfen, Hinweise aufZusatz-Qualifikationen, die von der LÄK zuerkannt wurden, die Erreichbarkeit außerhalb der Sprechstunden, Angaben zur Lage der Praxis (auch mit Plan), evtl. mit Zusatzinfos für Behinderte.

  • Weiter dürfen Urlaubszeiten und die Vertretung genannt werden, aber auch die Praxisgröße, die Zusammenarbeit mit Selbsthilfegruppen und - heute ganz wichtig - besondere Sprachkenntnisse.

  • Natürlich sind alle diese Informationen - zusmmen mit den beliebten Fotos des Praxisteams - von Interesse für Patientinnen und Patienten, doch von medizinischer Bedeutung sind sie größtenteils nicht.

  • Aber gerade hier, bei der Vorabinformation zu medizinischen Fragen ("Was erwartet mich bei meinem Besuch, ich möchte mich gerne vorher informieren") wird in Zukunft die eigentliche Bedeutung des Webauftritts einer Ärztin oder eines Arztes liegen. Stichwort "Der mündige Patient."

  • Und dass auch hier ein Freiraum für Information besteht, zeigt wieder ein Blick in das erwähnte Merkblatt:

 
 

Erlaubt sind
"Information über besondere Untersuchungs- und Behandlungsmaßnahmen ..., die zur Vorbereitung der Patientin bzw. des Patienten für zweckmäßig erachtet werden...

Besondere Untersuchungs- und Behandlungsmaßnahmen sind nur solche, die nicht ohnehin in der Mehrzahl der Praxen einer Fachrichtung angeboten werden.

Den Angaben muss der deutliche Hinweis vorangestellt werden, dass ihnen nicht eine von einer Ärztekammer verliehene Qualifikation zu Grunde liegt."

 
 
  • Also noch einmal ganz deutlich: Auch Kenntnisse, die nicht dem Kanon der von der Ärztkammer anerkannten Qualifikationen entsprechen, können auf einer Website dargestellt werden.

  • Auf medi-present-Websites steht garantiert all das, was nach den geltenden Richtlinien möglich und für die Patienten sinnvoll ist.
    Nicht mehr - aber auch nicht weniger. 

 
 

Hier das gesamte Merkblatt zum herunterladen.

 
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